Das Impfen in österreichischen Apotheken rückt nach langem Warten nun doch in greifbare Nähe. Am Mittwoch, dem 4. November, hat dies der Ministerrat beschlossen. Vorgesehen sind zunächst ausgewählte Impfungen für Personen ab 14 Jahren. Der Start ist für Anfang 2027 geplant. Den entsprechenden Gesetzesentwurf will die Regierung unmittelbar in Begutachtung schicken.
Nach jahrelangen Diskussionen und politischen Ankündigungen wurden die Pläne für das Impfen in Apotheken nun konkreter. Dafür soll mit einer Änderung des Apothekengesetzes soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit Apothekerinnen und Apotheker künftig selbst Schutzimpfungen verabreichen dürfen. Der Entwurf sieht zunächst eine begrenzte Auswahl an Impfungen vor, die per Verordnung nach und nach vom Gesundheitsministerium ausgeweitet werden könnten.
Diese Impfungen in der Startphase vorgesehen
Zum Start soll die Impfberechtigung auf ausgewählte Impfungen beschränkt bleiben. Konkret umfasst das die folgenden Impfungen:
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Hepatitis B sowie
- Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio.
Apothekerinnen und Apotheker sollen künftig Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres impfen dürfen. Ausgenommen sind bestimmte Gruppen wie Schwangere sowie Risikopatientinnen und -patienten. Eine Ausweitung auf weitere Impfungen ist grundsätzlich vorgesehen. Nicht Teil des anfänglich geplanten Angebots sind Impfungen gegen Influenza und COVID-19. Gerade die Influenza-Impfung spielt in der Diskussion um das Impfen in Apotheken eine wichtige Rolle.
Impfung aller nicht-lebenden Impfstoffe gefordert
Die Österreichische Apothekerkammer fordert, so schnell wie möglich alle nicht-lebenden Impfstoffe in den Apotheken verimpfen zu können. „Vor allem die Influenza-Impfung wäre dringend hinzuzufügen. Denn gerade hier zeigt sich, was Apotheken leisten können: In Portugal stieg die Durchimpfungsrate um 32 Prozent, in Irland liegt sie bei über 65-Jährigen bei 75,7 Prozent – deutlich über dem EU-Schnitt von 47,1 Prozent. In Deutschland wurde die Beschränkung auf einzelne Impfungen wieder aufgehoben, heute sind alle Totimpfstoffe in der Apotheke erlaubt. Es wäre einfach fahrlässig, in Österreich einen Weg einzuschlagen, den Deutschland bereits korrigieren musste“, gibt Susanne Ergott-Badawi, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer, zu bedenken.
Man habe sich vorerst auf Impfungen außerhalb des kostenlosen Impfprogramms konzentriert, die auch jetzt schon in der Apotheke erhältlich und dort zu bezahlen seien, so Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) in einem Statement. Bei Impfungen des kostenlosen Impfprogramms herrschten andere Rahmenbedingungen. Dort würden sich Bund Länder und Sozialversicherungen finanziell beteiligen. Auch ÖGK-Obmann Andreas Huss wies bereits im Vorfeld darauf hin, dass das Budget des kostenlosen Impfprogramms bereits verplant sei und keine Mittel für Apotheken bereitstünden.
Eigener Impfraum nicht zwingend erforderlich
Für Impfungen in Apotheken soll ein räumlich abgetrennter Bereich ausreichen, der erforderliche Hygienevorgaben erfüllt und zudem Vertraulichkeit gewährleistet. Ein eigener Impfraum oder bauliche Adaptierungen sind demnach nicht notwendig. Damit könnten auch kleinere Apotheken Impfungen anbieten.
Impfausbildung mit leichter Adaption
In Österreichs Apotheken haben laut Österreichischer Apothekerkammer bereits über 3.000 Apothekerinnen und Apotheker eine umfangreiche, auf internationalem Standard befindliche Impfausbildung absolviert.
Die konkreten Anforderungen für das künftige Impfen in Österreichs Apotheken werden nun vom Gesundheitsministerium auf Verordnungsebene festgelegt. Nach Klarstellung des Ministeriums decke die bisherige Ausbildung bereits den Großteil der Anforderungen ab. Absehbar ist jedoch bereits, dass vor dem tatsächlichen Start voraussichtlich noch einzelne Module als e-Learning und ein Präsenzkurs zur Auffrischung von Notfallmanagement und Injektionstechnik absolviert werden müssen. Damit wären die ausgebildeten Apothekerinnen und Apotheker ausreichend für die sichere Verabreichung von den genannten Impfungen in Apotheken ausgebildet und startklar.
Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten
Nach der Vorstellung des Entwurfs folgt zunächst das parlamentarische Begutachtungsverfahren. In dieser Phase können Stellungnahmen eingebracht und dabei Änderungen am Gesetzesvorhaben vorgenommen werden.
Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Dezember 2026 vorgesehen. Verläuft das Gesetzgebungsverfahren nach Plan, könnten die gesetzlichen Bestimmungen und die erforderlichen Verordnungen mit Jänner 2027 in Kraft treten. Gesundheitsministerin Schumann wünscht sich laut ORF-Berichterstattung jedenfalls die Verabreichung erster Impfungen „zu Beginn der kommenden Zeckensaison im Frühjahr 2027“.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren könnte sich der vorgesehene Umfang der Impfberechtigung noch ändern. Insbesondere die mögliche Einbeziehung weiterer Impfstoffe dürfte Gegenstand künftiger Diskussionen sein.




