Vom 2. bis 8. November 2026 steht die Meldung vermuteter Arzneimittelnebenwirkungen im Mittelpunkt der internationalen MedSafetyWeek. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ruft Patientinnen und Patienten, betreuende Angehörige und Gesundheitsberufe dazu auf, mögliche Nebenwirkungen nicht zu ignorieren. In Österreich übernehmen Apotheken eine wichtige Rolle bei der Erkennung und Meldung solcher Verdachtsfälle.
Auch nach der Zulassung eines Arzneimittels wird dessen Sicherheit laufend überwacht. Denn nicht alle möglichen Nebenwirkungen lassen sich bereits in klinischen Studien erkennen. Die internationale MedSafetyWeek macht deshalb vom 2. bis 8. November 2026 unter dem Motto „Side effects – don’t ignore them, report them“ auf die Bedeutung von Verdachtsmeldungen aufmerksam. Die Kampagne wird vom Uppsala Monitoring Centre (UMC), dem Kooperationszentrum der WHO für internationale Arzneimittelüberwachung, geleitet.
Nebenwirkungen können unterschiedlich auftreten
Nebenwirkungen können sich auf verschiedene Weise bemerkbar machen. Die WHO nennt unter anderem Hautausschläge, Magenbeschwerden sowie Veränderungen des Schlafs oder der Stimmung. Manche Beschwerden treten kurz nach Beginn einer Behandlung auf, andere erst nach längerer Anwendung, einer Dosisänderung oder bei gleichzeitiger Einnahme mehrerer Arzneimittel.
Ob tatsächlich ein Zusammenhang mit einem Medikament besteht, ist dabei nicht immer eindeutig. Dennoch sind solche Beobachtungen für die Arzneimittelsicherheit relevant. Die WHO betont, dass Verdachtsmeldungen gemeinsam mit weiteren Berichten und wissenschaftlichen Erkenntnissen dazu beitragen können, mögliche Sicherheitsrisiken zu erkennen und das Wissen über Arzneimittel zu erweitern.
Wie Nebenwirkungsmeldungen ausgewertet werden
In Österreich ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständig. Eingehende Verdachtsmeldungen werden dort geprüft und an die europäische Nebenwirkungsdatenbank weitergeleitet.
Die gesammelten Informationen werden auf europäischer Ebene analysiert. Ergeben sich neue Erkenntnisse zu möglichen Risiken, können die zuständigen Behörden entsprechende Maßnahmen setzen. Dazu zählen etwa zusätzliche Sicherheitshinweise für medizinisches Fachpersonal, Änderungen der Packungsbeilage oder Anpassungen der Anwendungsempfehlungen. Für eine Verdachtsmeldung muss nicht nachgewiesen sein, dass ein Arzneimittel die beobachteten Beschwerden tatsächlich verursacht hat. Entscheidend ist, dass ein möglicher Zusammenhang vermutet wird.
Apotheken als Anlaufstelle bei Nebenwirkungen
Apotheken sind für viele Patientinnen und Patienten die erste Anlaufstelle bei Fragen zur Arzneimitteltherapie. Im Beratungsgespräch können Apothekerinnen und Apotheker auf Beschwerden aufmerksam werden, die möglicherweise mit der Einnahme eines Medikaments zusammenhängen. Dabei spielen auch die Dosierung, die Dauer der Anwendung und die gleichzeitige Einnahme weiterer Arzneimittel eine Rolle.
Die Österreichische Apothekerkammer hebt anlässlich der MedSafetyWeek insbesondere die Bedeutung der persönlichen Beratung hervor. Apothekerinnen und Apotheker können gemeinsam mit den Betroffenen mögliche Zusammenhänge zwischen Beschwerden und Medikation besprechen und bei Bedarf eine Verdachtsmeldung an das BASG übermitteln. Gerade weil Nebenwirkungen auch erst nach längerer Anwendung oder bei Kombination mehrerer Medikamente auftreten können, ist die Erfassung solcher Beobachtungen im Apothekenalltag von Bedeutung.
Für Angehörige der Gesundheitsberufe besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht für vermutete Arzneimittelnebenwirkungen. Patientinnen und Patienten können entsprechende Meldungen freiwillig einbringen.
Nebenwirkungen beim BASG melden
Wer eine mögliche Nebenwirkung bemerkt, kann diese direkt beim BASG melden. Alternativ können sich Betroffene an ihre Ärztin oder ihren Arzt, eine Apotheke oder das betreffende pharmazeutische Unternehmen wenden.
Für die direkte Übermittlung steht das elektronische Meldeportal des BASG zur Verfügung. Auch bei Unsicherheit über den Zusammenhang zwischen einer Beschwerde und einem Arzneimittel kann eine Verdachtsmeldung erfolgen.
Die MedSafetyWeek 2026 soll das Bewusstsein für diese Meldemöglichkeiten stärken. Ihr zentraler Appell lautet, mögliche Nebenwirkungen nicht zu ignorieren, sondern zu melden.




