Der Gesundheitsausschuss hat am 23. Juni mehrere gesundheitspolitisch relevante Vorhaben beschlossen. Dazu zählen das Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab Ende 2026, Änderungen im Ärztegesetz sowie die Verlängerung der Fax-Ausnahme bei Gesundheitsdaten. Vertagt wurden unter anderem Initiativen zur Medikamentenversorgung, zum Pharmastandort Österreich und zum Impfen in Apotheken.
Am 23. Juni 2026 hat der Gesundheitsausschuss mehrere Gesetzesvorhaben mit Auswirkungen auf den Gesundheitsbereich behandelt. Im Mittelpunkt standen strengere Regelungen für Nikotinprodukte, Änderungen im Ärztegesetz sowie Digitalisierungsthemen. Mehrere Oppositionsinitiativen mit Bezug zur Arzneimittelversorgung und zu Apotheken wurden vertagt.
Beschlossen
Vertagt
Strengere Regelung für Einweg-E-Zigaretten und Nikotinprodukte
Mit der Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes werden Einweg-E-Zigaretten ab Ende 2026 verboten. Außerdem werden tabakfreie Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel oder Nikotinzahnstocher künftig weitgehend den bestehenden Regelungen für Tabakprodukte unterstellt. Vorgesehen sind unter anderem Werbebeschränkungen, Abgaberegeln und zusätzliche Warnhinweise.
Ab 20. August 2026 ist außerdem das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und vergleichbaren Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen verboten. Verstöße können mit bis zu 500 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 2.000 Euro bestraft werden.
Ärztegesetz: Kürzere Basisausbildung und Änderungen bei Hausapotheken
Im Ärztegesetz wurde kurzfristig ein Abänderungsantrag beschlossen, der die Basisausbildung für angehende Fachärztinnen und Fachärzte ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate verkürzt. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erwartet dadurch eine Reduzierung der Wartezeiten auf Ausbildungsplätze.
Darüber hinaus werden Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin rückwirkend ab 1. Juni 2026 von der bisherigen Sonderfachbeschränkung ausgenommen. Künftig wird zudem die Bewilligung zum Führen einer ärztlichen Hausapotheke in der öffentlichen Ärzteliste ausgewiesen. Weitere Änderungen betreffen Telemedizin sowie das Kammerrecht.
Fax bleibt vorerst erlaubt
Der Gesundheitsausschuss verlängerte die Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax bis 30. Juni 2027. Begründet wird dies mit fehlenden technischen Alternativen für eine flächendeckende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Medikamentenversorgung und Impfen in Apotheken bleiben offen
Vertagt wurde ein FPÖ-Antrag zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung und zur Stärkung des Pharmastandorts Österreich. Die Freiheitlichen fordern unter anderem weniger Bürokratie bei Preisbildung und Erstattung sowie Vergabekriterien, die Versorgungssicherheit und Produktionsstandorte stärker berücksichtigen sollen.
Ebenfalls vertagt wurde ein bereits mehrfach behandelter Antrag der Grünen, der eine gesetzliche Grundlage für Impfungen in Apotheken schaffen soll. Die Regierungsparteien verwiesen auf laufende Gespräche im Rahmen der Gesundheitsreform.
Bedeutung für Apotheken
Für öffentliche Apotheken ergeben sich dadurch kurzfristig vor allem Beobachtungspunkte. Das Verbot von Einweg-E-Zigaretten und die strengere Regulierung von Nikotinprodukten verändern den regulatorischen Rahmen im Bereich nikotinhaltiger Produkte. Mit der öffentlichen Ausweisung ärztlicher Hausapotheken erhöht sich zudem die Transparenz im niedergelassenen Bereich. Offen bleiben hingegen zwei für Apotheken relevante Themen: eine nachhaltige Strategie zur Arzneimittelversorgung sowie die politische Entscheidung über das Impfen in Apotheken.




