Die Kammern in Österreich stehen auf wackeligen Beinen, sitzen aber auf jeder Menge finanzieller Mittel. Seit Harald Mahrer als WKO-Präsident vergangene Woche zurückgetreten ist, werden Pflichtmitgliedschaften (wieder) diskutiert. Betrifft das auch die Apothekerkammer?
Die Diskussion um die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften taucht seitdem es sie gibt immer wieder auf. Diesmal kommt der Ruf nicht nur von der Opposition (FPÖ), sondern auch vom Junior-Regierungspartner NEOS: Yannik Shetty (NEOS) forderte die Rücknahme der „absolut unverständlichen Lohnerhöhungen und der unverschämten Funktionärsbezüge“ im Ö1-Morgenjournal vom 17.11.2025. Generalsekretär der FPÖ, Michael Schnedlitz, forderte eine Nulllohnrunde für Wirtschaftskammerfunktionäre. Bezahlt soll das von den Rücklagen der Kammer werden.
Über den Kammerstaat Österreich hat bereits Mag. Gerald Loacker (ehem. NEOS-Abgeordneter) in seinem gelichnamigen Kammerbuch 2.0 geschrieben. Auch PharmaTime hat sich dem Thema anlässlich des 75. Jubiläums der Apothekerkammer in Ausgabe 11/2024 in einem Schwerpunkt gewidmet: „Apothekerkammer
Auslauf- oder Zukunftsmodell?“ war darin ein Beitrag von Mag.pharm. Hans Jakesz. Auf PharmaNow können Sie diesen nun noch einmal nachlesen…
Selbstverwaltung der österreichischen Apothekerschaft
Seit mehr als 75 Jahren übersteht die Österreichische Apothekerkammer nahezu unbeschadet alle politischen Herausforderungen und kann sich der Zustimmung seiner Mitglieder weitgehend sicher sein.
Per Bundesgesetz vertritt die Österreichische Apothekerkammer (ÖAK) als gesetzliche Vertretung die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der selbständigen sowie der angestellten Apothekerinnen und Apotheker. Sie hat insgesamt rund 6.900 Mitglieder und ist bundesweit organisiert, wobei in jedem Bundesland Landesstellen eingerichtet sind. Vertreten ist sie auch in der Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO), in der die Präsidentin der Apothekerkammer, Mag.pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr als Vizepräsidentin fungiert.
Ein weiter Weg
Bereits 1906 wurde von beiden Häusern des Reichsrates der Monarchie beschlossen, in allen im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern Apothekerkammern einzusetzen, die die Interessen der „selbständigen und konditionierenden Pharmazeuten“ zu vertreten hätten. Dass es dazu nicht kam, hatte mannigfaltige Gründe. Ein politisches Hindernis war, dass die Apothekenbesitzer Mitglieder der Handelskammer waren. Auch die Mischung verschiedener Nationalitäten war ein solches – verschiedene Kronländer wollten nicht akzeptieren, dass Apotheker verschiedener Nationalitäten und Sprachen in einer Kammer zusammengefasst wurden.
Erst 1929 wurde die Errichtung einer Kammer für das gesamte Bundesgebiet zulässig. Allerdings kam es zu keiner Gesetzwerdung, da die Auffassungsunterschiede zwischen den Angestellten und den Selbständigen zu groß waren. Zudem waren Standesvertretungen Ländersache und eine Apothekerkammer für jedes Bundesland nicht finanzierbar. Schließlich löste sich das österreichische Parlament am 4. März 1933 auf – womit die Chance auf Umsetzung dahin war. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurden alle österreichischen Apotheker in die Deutsche Apothekerkammer integriert.Nach dem Zweiten Weltkrieg ging es dann aber ziemlich schnell hin zu einer Apotheker-Interessensvertretung. Mit dem Bundesgesetz vom Juni 1948 wurde die Österreichische Apothekerkammer als Interessensvertretung aller österreichischen Apotheker, selbständige und angestellte, eingerichtet. Im Jahr 1948 fand die erste Apothekerkammerwahl mit hoher Wahlbeteiligung statt. Es war die erste Wahl einer öffentlich-rechtlichen Interessensvertretung in Österreich überhaupt.
Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist geboren
Im Mittelpunkt einer jeden Kammer steht die Selbstverwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Damit nehmen sie Aufgaben wahr, die nicht dem Staat vorbehalten sein müssen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das eine wirtschaftliche und berufliche Selbstverwaltung. In der Praxis heißt das mehr berufliche Mitbestimmung und letztlich auch demokratische Freiheiten. Gerade für einen kleinen Berufsstand, wie ihn die Apothekerschaft darstellt, ist das ein nicht zu unterschätzender Vorteil, wie sich das in der Vergangenheit schon mehrfach gezeigt hat. Mitglieder in der Apothekerkammer sind automatisch alle Apothekerinnen und Apotheker, die in einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke tätig sind, egal ob angestellt oder selbständig – somit herrscht Zwangsmitgliedschaft.
Zwangsmitgliedschaft im politischen Diskurs
Die verpflichtende Mitgliedschaft wurde in den letzten Jahrzehnten von unterschiedlichen politischen Parteien in Österreich immer wieder infrage gestellt. Schon 1987 initiierte die FPÖ ein Volksbegehren, mit dem die Mitgliedschaft in den großen Kammern – Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer usw. – aufgehoben werden sollte.
Das Schlagwort dazu war „Privilegienabbau“. Im Jahr 1990, als die Auswüchse um den steirischen Arbeiterkammerpräsidenten Alois Rechberger (†) bekannt wurden, ließ der Landeshauptmann von Kärnten, Dr. Jörg Haider (†), nicht locker. Die FPÖ stellte im Nationalrat einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung, ob die Zwangsmitgliedschaft in den vier großen Kammern aufgehoben werden sollte. Diesem Antrag wurde im Parlament allerdings die Zustimmung verwehrt. Im Jahr 1995 schließlich brachte das Liberale Forum einen Antrag zur Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft ein, welches die Umwandlung in eine freiwillige Mitgliedschaft vorsah. Letztlich führte das 1995 zu Mitgliederbefragungen.
Auch der Vorstand der Österreichischen Apothekerkammer beschloss im September 1995, seine Mitglieder zur Frage „Sind Sie für den Weiterbestand der Österreichischen Apothekerkammer mit Zwangsmitgliedschaft als Ihre gesetzliche Interessensvertretung?“ zu konsultieren. Die Abstimmung brachte ein überzeugendes Votum von 89,95% für die Beibehaltung der Zwangsmitgliedschaft. Dafür setzte sich besonders der damalige Kammerpräsident Mag.pharm. Franz Winkler ein. Der Innsbrucker Rechtswissenschafter Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler stellte zu dem Thema eindeutig fest: „Kammern mit freiwilliger Mitgliedschaft sind verfassungsrechtlich nicht denkbar.“ Für die Apothekerschaft ist dieses Thema bis zum heutigen Tag vom Tisch der standespolitischen Diskussion.
Ein unmoralisches Angebot
Winklers Weitblick machte sich auch schon Jahre vorher für die Apothekerkammer bezahlt. Der ehemalige langjährige Präsident der Bundeswirtschaftskammer Ing. Rudolf Sallinger (†) hatte in vertraulichen Gesprächen versucht, Franz Winkler einen Eintritt der selbständigen Apotheker in die Wirtschaftskammer schmackhaft zu machen und die Apothekerkammer den angestellten Apothekern zu überlassen. Winkler durchschaute den Plan – natürlich ging es um die Umlagen – und wies das Ansinnen zurück.
Organisation
Die Apothekerkammer ist bis zum heutigen Tag als Doppelkammer organisiert. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Abteilungen der selbständigen bzw. der angestellten Apotheker alle fünf Jahre ihre Funktionäre gleichberechtigt aus ihren eigenen Reihen wählen. Die Delegiertenversammlung, der Vorstand und das Präsidium führen standespolitisch den Berufsstand. In den Bundesländern fungieren die Landesgeschäftsstellen als verlängerter Arm der Zentrale und sind verantwortlich für all jene Aufgaben der Apothekerkammer, die von regionaler Bedeutung sind.
Für die Standespolitik wichtig ist der politische Ausgleich zwischen den Berufsgruppen, der in der Vergangenheit mitunter großes Fingerspitzengefühl verlangte. Eine „Doppelkammer“ birgt großes Potenzial, da sie eine große Verhandlungsmacht hat, gleichzeitig beinhaltet dies auch Sprengstoff. Haben die Organisationen der Selbständigen und Angestellten zu wirtschaftlichen oder sozialpolitischen Themen unterschiedliche Meinungen, kann dies zu Kontroversen führen. Doch nur eine standespolitische Ausgeglichenheit zwischen den Verbänden und die Konsensfähigkeit können dem Berufsstand durch geschlossenes Auftreten nach außen ermöglichen, den Herausforderungen und mitunter auch Anfeindungen von außen wirkungsvoll entgegenzutreten. Reibungslos funktionieren kann das somit nur, wenn die Spitzenfunktionäre beider Gruppierungen das Verbindende über das Trennende stellen.




