Apotheken sollen Ethanol künftig nicht mehr täglich dokumentieren müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bundesregierung plant eine Umstellung auf monatliche Aufzeichnungen und prüft sogar eine quartalsweise Dokumentation. Die Erleichterung soll für Jahresmengen von maximal 75 Litern gelten.
Neben den Plänen zum Impfen in Apotheken stand beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 4. November auch eine Verwaltungsvereinfachung für Apotheken auf der Tagesordnung. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) kündigte Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten für Ethanol an. Vorgesehen sind diese im Abgabenänderungsgesetz, das nach ihren Angaben noch heuer im Parlament beschlossen werden soll.
Monatliche statt tägliche Aufzeichnungen
Derzeit müssen Apotheken den Einsatz von Ethanol bei der Arzneimittelherstellung täglich dokumentieren, unabhängig von der verwendeten Menge. Da die benötigten Mengen erfahrungsgemäß gering seien, so die Finanzstaatssekretärin, wolle das Finanzministerium die Aufzeichnungspflichten reduzieren.
Konkret ist eine Umstellung auf monatliche Aufzeichnungen vorgesehen. Ob auch eine quartalsweise Dokumentation möglich sein wird, befindet sich nach Angaben von Eibinger-Miedl noch in Prüfung.
Die Erleichterung soll unter zwei Voraussetzungen gelten: Ethanol darf ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet oder an Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden. Zudem darf die Jahresmenge maximal 75 Liter betragen.
Gesetzesbeschluss noch heuer geplant
Die Änderungen sind Teil des Abgabenänderungsgesetzes. Wie Eibinger-Miedl beim Pressefoyer erklärte, endete die Begutachtung des Gesetzes am Vortag.
Eibinger-Miedl ordnete das Vorhaben in die Bemühungen der Bundesregierung ein, Verwaltungsaufwand für Betriebe zu reduzieren. Apotheken seien dabei nicht nur für die Gesundheitsversorgung wesentlich, sondern auch als regionale Betriebe und Arbeitgeber von Bedeutung.
Für Apotheken könnte die Änderung eine Verringerung des laufenden Dokumentationsaufwands bedeuten. Wie weit die Entlastung tatsächlich reicht, hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.




