Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) informiert über einen vorsorglichen Rückruf von Convulex 50mg/ml – Sirup für Kinder. Grund dafür ist ein gemeldeter Fall, bei dem in einer originalverschlossenen Flasche Glassplitter gefunden wurden. Betroffen ist eine Charge, die derzeit in Österreich im Umlau ist.
Das BASG hat am 29. Mai 2026 über einen Qualitätsmangel bei der Arzneispezialität Convulex 50mg/ml – Sirup für Kinder informiert. Anlass ist die Meldung einer Patientin bzw. eines Patienten, die bzw. der beim Öffnen einer originalverschlossenen Braunglasflasche Glassplitter im Primärpackmittel entdeckt hatte. Das teilte die Behörde in einer dringenden Sicherheitsinformation mit.
Nach Angaben des BASG kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Flaschen derselben Charge betroffen sind und ebenfalls Glassplitter enthalten. Aktuell befindet sich die Charge M00651 am österreichischen Markt. Die Zulassungsinhaberin G.L. Pharma GmbH hat daher einen vorsorglichen Chargenrückruf eingeleitet.
Betroffene Charge
Vom Rückruf betroffen ist:
- Convulex 50mg/ml – Sirup für Kinder
- Zulassungsnummer: 17.127
- Charge: M00651
- Verfalldatum: 31.12.2030
Laut dem Rückrufschreiben von G.L. Pharma sollen Apotheken und Großhandel vorhandene Packungen dieser Charge bis spätestens 26. Juni 2026 retournieren.
BASG empfiehlt: Produkt nicht weiter verwenden
Patientinnen und Patienten, die eine Packung von Convulex 50mg/ml – Sirup für Kinder der Charge M00651 erhalten haben, sollen das Arzneimittel nicht weiter verwenden. Das BASG weist darauf hin, dass die betroffenen Flaschen Glassplitter enthalten könnten. Packungen der genannten Charge können in allen österreichischen Apotheken zurückgegeben werden.
Wer Fragen hat oder sich unsicher fühlt, sollte sich an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt oder an die Apotheke wenden.
Behörden ersuchen um Weitergabe der Information
Das medizinische und pharmazeutische Fachpersonal im österreichischen Gesundheitssystem wird um Mithilfe gebeten. Die Behörde ersucht darum, betroffene Patientinnen und Patienten aktiv auf den Rückruf anzusprechen und über den Grund des Rückrufs zu informieren. Fachliche Rückfragen zum Rückruf können per E-Mail an am-qualitaetsmangel@basg.gv.at an das BASG gesandt werden.




