Die Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes verzögert sich – bringt aber umfassende Neuerungen und Vorteile für die Versorgung von Schwangeren und Kindern in Österreich.
Anfang 2024 wurde der bisherige Mutter-Kind-Pass in Eltern-Kind-Pass (EKP) umbenannt. Nun folgt der nächste Schritt – die Digitalisierung. Statt wie ursprünglich geplant am 1. Jänner 2026 soll der elektronische Eltern-Kind-Pass nun ab 1. Oktober 2026 starten. Das geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen hervor. Die Umsetzung verzögere sich aufgrund der „Komplexität des Projekts.“
Digitaler Pass ersetzt Papierheft
Mit der Einführung des digitalen EKP dokumentieren Ärztinnen und Ärzte neu festgestellte Schwangerschaften ab Oktober 2026 ausschließlich elektronisch. Ab dem 1. März 2027 erfassen sie auch die Daten aller Kinder, die ab diesem Datum geboren werden, digital. Das bisherige „gelbe Papierheft“ wird damit allmählich abgelöst.
Die Digitalisierung verfolgt ein zentrales Ziel: eine bessere Vernetzung zwischen Gesundheitsdiensteanbietern sowie eine erleichterte Zuweisung zu Unterstützungsangeboten. Das Ziel ist, Prävention, frühzeitige Interventionen und den niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten gezielt zu stärken.
Erweiterung des Untersuchungsprogramms
Parallel zur Digitalisierung überarbeiten die Verantwortlichen auch das Untersuchungsprogramm. Sie behalten die Verpflichtung bei und ergänzen das Programm um einige Punkte. Unter anderem sollen eine zusätzliche Hebammenberatung vor der Geburt, ein ergänzender Ultraschall gegen Ende der Schwangerschaft, weitere Laborleistungen und ein Gesundheitsgespräch, mit Fokus auf psychosoziale und sozioökonomische Belastungen, angeboten werden.
Im Rahmen der allgemein- und familienmedizinischen Betreuung ergänzen Ärztinnen und Ärzte die Anamnese der Schwangeren künftig um familiäre Vorbelastungen. Außerdem dürfen der Inhalt des Gesundheitsgesprächs sowie freiwillige Zusatzuntersuchungen dokumentiert werden.
Nutzung für Prävention und Forschung
Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung ist die gezielte statistische Auswertung. Wenn möglich, werden künftig Gemeindecode, Staatsbürgerschaft und Geburtsort gespeichert und das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK-GH) der gebärenden Mutter mit dem Kind verknüpft. Diese Daten sollen helfen, präventive Maßnahmen zu entwickeln und gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Umsetzung & Finanzierung
Die Anbindung des EKP an ELGA verzögert sich, die Vorbereitungen starten jedoch wie geplant mit 1. Jänner 2026.
Für das Projekt standen bis 2026 10 Mio. Euro aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zur Verfügung. Der zusätzliche Finanzbedarf von 4,89 Mio. Euro wird durch nicht verbrauchte RRF-Mittel und Umschichtungen gedeckt. Ab 2027 sollen die jährlichen Betriebskosten von 1,85 Mio. Euro zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, zu einem Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.




