Die EU-Kommission hat mit dem KIDS Act konkrete Regeln für den Zugang Minderjähriger zu sozialen Medien vorgelegt. Unter 13 Jahren soll Social Media nicht zugänglich sein, ein eigenes Konto soll erst ab 15 Jahren möglich werden. Der Vorschlag nimmt zugleich die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht.
Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 ihren Gesetzesvorschlag für den EU KIDS Act präsentiert. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen stellten das Vorhaben in Straßburg vor.
Der Vorschlag sieht abgestufte Regeln für Minderjährige vor. Kinder unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Medien erhalten. Zwischen 13 und 15 Jahren sollen Eltern oder Erziehungsberechtigte sogenannte „Mini-Konten“ einrichten können. Ein eigenes Konto soll erst ab 15 Jahren möglich sein. Für Minderjährige bis 18 Jahre sollen zusätzliche Schutzvorgaben gelten.
„Jugendliche verbringen täglich vier bis sechs Stunden vor dem Bildschirm“, sagte von der Leyen bei der Präsentation. „Zu viele Kinder kommen zu früh mit der Online-Welt in Kontakt, für die sie noch nicht bereit sind.“ Der KIDS Act soll nach ihren Worten „klare Grenzen in der digitalen Welt setzen“.
Mini-Konten zwischen 13 und 15 Jahren
Für 13- bis unter 15-Jährige sieht der Vorschlag einen eingeschränkten Zugang vor. Die „Mini-Konten“ sollen von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und beaufsichtigt werden. Funktionen und Nutzungsdauer werden beschränkt.
Für Kinder unter 13 Jahren sieht der Vorschlag keinen Zugang zu sozialen Medien vor. Kinderfreundliche Videoplattformen sollen jedoch über von Eltern verwaltete Konten zugänglich sein können.
Plattformen sollen Minderjährige stärker schützen
Der KIDS Act geht über eine reine Altersgrenze hinaus. Er soll Online-Diensten, die Social Media, Videoplattformen, Online-Videospiele, KI-Begleiter und Chatbots für Nutzer unter 18 Jahren anbieten, eine Reihe von Sicherheitsverpflichtungen auferlegen.
Dazu gehören ein Verbot süchtig machender Funktionen und profilbasierter Empfehlungsfeeds, die Minderjährige laut Kommission zu schädlichen Inhalten führen können. Profile von Minderjährigen sollen standardmäßig privat sein. Zudem sollen die Plattformen den Zugriff auf Standortdaten, Kamera und Mikrofon standardmäßig deaktivieren.
Online-Dienste sollen Minderjährigen außerdem einfache Möglichkeiten bieten, andere Nutzer zu blockieren und stummzuschalten. Damit soll Missbrauch bekämpft werden.
Vorgaben für KI-Begleiter und Chatbots
Für KI-Begleiter und Chatbots sieht die Kommission eigene Schutzbestimmungen vor. Laut Vorschlag sollen diese für Minderjährige standardmäßig deaktiviert sein und keine emotionalen zwischenmenschlichen Beziehungen simulieren.
Altersnachweis über europäische App
Zur Überprüfung des Alters setzt die EU-Kommission auf technische Altersnachweise. Sie hat dafür bereits eine europäische App vorgestellt. Diese soll mit Reisepass oder Personalausweis eingerichtet werden und anschließend beim Zugriff auf Online-Dienste als Altersnachweis dienen. Nach Angaben der Kommission soll dadurch die Weitergabe persönlicher Daten an die jeweiligen Dienste nicht nötig sein.
Die EU-Staaten könnten die EU-Vorgabe als eigenständige App veröffentlichen oder in die europäischen digitalen Identitäts-Wallets integrieren, die sie bis Ende des Jahres bereitstellen sollen.
Österreich plant Altersgrenze ab 14 Jahren
Österreich beschäftigt sich bereits seit Monaten mit einer eigenen Altersgrenze für Soziale Medien. PharmaNow hat über die gesundheitspolitische Debatte und die Pläne für ein Social Media-Verbot für unter 14-Jährige bereits ausführlich berichtet.
Ende Juli übermittelte Österreich den Gesetzesentwurf zum Social-Media-Mindestalter ab 14 Jahren zur Prüfung an die Europäische Kommission in Brüssel. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um sicherzustellen, dass sich nationales Recht nicht mit Unionsrecht überschneidet.
Damit trifft die österreichische Initiative nun auf einen konkreten europäischen Gesetzesvorschlag. Neben Österreich und Frankreich planen auch Spanien, Dänemark und Griechenland nationale Altersgrenzen für Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube.
Der KIDS Act ist noch nicht geltendes Recht. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen den Vorschlag nun beraten und annehmen.




