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ÖAV-Wahl 2026 – So treffen Sie sicher die richtige Wahl

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Die fünfjährige Funktionsperiode im Österreichischen Apothekerverband geht dem Ende zu, im September wählen die rund 1.700 Mitglieder einen neuen Vorstand, der in der Folge das nächste Präsidium bestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl. 

Die Wahl ist sehr wichtig. Im Verband entscheidet sich, was in Zukunft geschehen soll. Je mehr selbstständige Apothekerinnen und Apotheker bei uns Mitglied sind und ihr Wahlrecht nutzen, desto stärker kann der Verband als freiwillige Organisation ihre Interessen vertreten“, bringt Mario Wolfram, Direktor des Apothekerverbands, im PharmaTime-Interview die Bedeutung des anstehenden Mitgliederentscheids auf den Punkt. Er ist mit der Rückenstärkung durch die Mitglieder sehr zufrieden. Rund 95 Prozent der österreichischen Apotheken-Inhaber sind Mitglieder im Verband. Bisher lag die Wahlbeteiligung – mit geringfügigen Schwankungen – immer um die 80 Prozent.

Auch Klaus Dundalek, dem Leiter der aktuellen Wahlkommission, die das ganze Wahlprozedere überwacht, liegt eine hohe Beteiligung am Herzen.

Mag. Klaus Dundalek
© Privat

„Jeder selbstständige Apotheker sollte sich für die Wahl und damit für seine Vertretung interessieren. Und er hat auch die Pflicht, sich im Vorfeld gut zu informieren. Alle Wahlwerber sind bereit, inhaltlich Rede und Antwort zu stehen.“

Mag. Klaus Dundalek

Leiter der aktuellen Wahlkommission

Wer wird gewählt? 

Zwischen 10. und 28. September haben die 1.692 aktiv Wahlberechtigen Gelegenheit, in ihrem jeweiligen Bundesland die Vertreter ihrer Landesgruppe für den Vorstand sowie den Landesgruppenobmann zu wählen. Die Verteilung der insgesamt 53 Vorstandsmandate hängt von der Zahl der Apotheken im Bundesland ab (siehe Kasten). Es ist entscheidend, dass nicht mehr Personen auf dem Wahlzettel angekreuzt werden, als das Land Vertreter in den Vorstand entsenden darf. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig. Landesgruppenobmann kann nur werden, wer auch im Vorstand sitzt. Das bedeutet, der Name muss sowohl auf dem Wahlzettel für den Vorstand als auch auf dem für den Obmann stehen. „Manchmal – etwa in Wien – entsteht der Eindruck, es würden Fraktionen antreten. Es ist aber festzuhalten: Es werden Einzelpersonen gewählt“, hält Wahlleiter Dundalek fest.

Mandatsverteilung 2027–2031
Burgenland 2
Kärnten 4
Niederösterreich 10
Oberösterreich 7
Salzburg 3
Steiermark 7
Tirol 5
Vorarlberg 2
Wien 13
Gesamt 53

Wer ist wahlberechtigt?

Aktiv wahlberechtigt sind die aktuell 1.692 ordentlichen Mitglieder des Verbands. Das sind Konzessionäre, mittätige Miteigentümer, Pächter, Verpächter, Riskenausgleicher und Personen, die um Beibehaltung der ordentlichen Mitgliedschaft angesucht haben. Dabei handelt es sich vorwiegend um Pensionisten. „Sehr viele wollen auch im Ruhestand Verbandsmitglied bleiben und setzen damit ein großes Zeichen der Verbundenheit“, erklärt Mario Wolfram. Das passive Wahlrecht, um Ämter zu kandidieren, haben diesmal 1.403 Personen: Konzessionäre, die nicht verpachtet haben, Pächter und Miteigentümer, die in der Apotheke, an der sie beteiligt sind, als tätig gemeldet sind. Auch bekannte Persönlichkeiten wie Kammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlymayr muss für einen Vorstandssitz kandidieren, wenn sie weiter im Verband mitwirken will.

Gibt es genügend Nachwuchs?

Das Interesse an einem aktiven Engagement im Verband ist hoch, die Wahllisten werden bis zum Stichtag Ende August gut gefüllt sein. Direktor Wolfram sagt:

Mag. Mario Wolfram
© Renée Del Missier

„Viele Mitglieder sind hochmotiviert, ihre Ideen voranzutreiben. Dafür ist der Vorstand der richtige Ort. Hier werden alle Vorschläge intensiv diskutiert, mit Experten beraten und dann mit einfacher Mehrheit beschlossen.“

Mag. Mario Wolfram

Direktor des Apothekerverbands

Der Verband hat für Interessentinnen und Interessenten eine Vorbereitungsakademie organisiert, um sie über professionelle Lobbyarbeit zu informieren. „Sie dauerte immerhin acht Tage und war sehr gut besucht“, berichtet er. Ein Jahr später wird eine weitere Akademie für die frischgewählten Mandatare angeboten, bei der auch eine Reise nach Brüssel auf dem Programm stehen wird.

Wie läuft der Wahlkampf ab?

„Wir als Verband sind strikt neutral. Allen Wahlwerbern ist es selbst überlassen, wie und wo sie den Mitgliedern ihre Ideen präsentieren und um Stimmen werben“, sagt Mario Wolfram. Dass der Verband auf seiner Webseite allen Wahlwerbern eine neutrale, kostenlose Plattform anbieten könnte, sei noch nie diskutiert worden, meint er auf Nachfrage. 

Wie läuft die Wahl im Detail ab?

Am 10.9. erhalten alle Wahlberechtigten per Einschreiben die Wahlunterlagen zugesandt und haben bis 28.9. Zeit, sich für ihre Wunschkandidatinnen und -kandidaten zu entscheiden und sich über deren Vorstellungen zu informieren. Den beidseitig bedruckten Wahlzettel für den Vorstand und den Wahlzettel für den Landesgruppenleiter stecken sie in ein blaues, anonymisiertes Kuvert und dieses wiederum in einen großen Umschlag mit Absenderadresse. Damit niemand weiß, wer schon gewählt hat, landen alle Kuverts bei einem Notar.

Erst am 30.9., dem offiziellen Wahltag, werden die Umschläge dort abgeholt und von den Mitgliedern der Wahlkommission mit Unterstützung des Verbands ausgezählt. In einem ersten Schritt kontrollieren sie, ob der Absender oder die Absenderin wahlberechtigt ist. Dann entnehmen sie das anonymisierte blaue Kuvert und werfen es in eine Wahlurne. Im letzten Schritt werden die Wahlzettel dann ausgezählt.

Wie man eine ungültige Wahl vermeidet
Wahlzettel Vorstand: Rechts oben steht das Bundesland und wie viele Personen es in den Vorstand entsenden darf. Man kreuzt mindestens einen Wahlwerber an, maximal die Höchstzahl der zu vergebenden Mandate.
Wahlzettel Landesgruppenobmann: Man kreuzt nur einen Kandidaten an. Sein Name muss auch auf dem Wahlzettel Vorstand stehen. Er wird nicht zusätzlich zum Vorstand gewählt.
Beide Wahlzettel kommen in ein anonymisiertes blaues Kuvert.
Das blaue Kuvert wird in einen Umschlag mit Absenderadresse gesteckt und muss spätestens am 28.9. um 17 Uhr beim Notar eintreffen.

Was gilt es zu beachten?

Es sind nur die vom Verband ausgesandten Wahlzettel gültig. Schickt ein Wahlwerber eigene Zettel mit Vordruck, werden diese nicht ausgewertet. Immer wieder vorkommende Fehler sind: Es werden mehr Kandidaten angekreuzt, als das Bundesland in den Vorstand entsenden darf. Und es wird übersehen, dass der Landesgruppenchef gleichzeitig in den Vorstand gewählt werden muss. Beispiel: Wien hat 13 Vorstandsmandate zu vergeben, es dürfen also höchstens 13 Personen angekreuzt werden. Der Landesgruppenchef wird nicht zusätzlich als 14. Person gewählt. Um die Führungsaufgabe zu übernehmen, muss sein Name auf beiden Wahlzetteln angekreuzt sein.

Wer sitzt in der Wahlkommission?

Aus jedem Bundesland werden durch den Vorstand zwei honorige Persönlichkeiten bestellt, die dann aus ihrer Mitte den Wahlleiter wählen. Sie überwachen die statutengemäße Abwicklung der Wahl, die Einhaltung aller Fristen und beantworten Fragen der Mitglieder. „Aus meiner Sicht ist ein transparenter und nicht beeinflussbarer Wahlprozess sichergestellt“, zeigt sich Wahlleiter Dundalek, der selbst eine Apotheke in Mistelbach führt, vom Verfahren überzeugt.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Möchte ein Präsidiumsmitglied nach zwei Funktionsperioden noch einmal antreten, so muss es das bis 6. Oktober schriftlich bekanntgeben. Für eine erfolgreiche Wiederwahl wird eine Zweidrittelmehrheit im Vorstand benötigt. Diese Hürde wurde erst im Rahmen einer Statutenreform 2010 eingeführt. Der amtierende Präsident Thomas Veitschegger hat diese Möglichkeit bereits bei der letzten Wahl in Anspruch genommen. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Vorstands am 13. Oktober müssen dann alle Kandidatinnen und Kandidaten für das Präsidium ihr Interesse bekundet haben. Am 5. November werden schließlich das Präsidium und die Rechnungsprüfer (zwei Prüfer und zwei Ersatzpersonen) vom Vorstand neu gewählt und Vorschläge für die Wahlen in die öffentlich-rechtlichen Körperschaften – also für die Entsendung in die Apothekerkammer – erstellt.

Warum wird der Verbandspräsident nicht direkt gewählt?

„Das ist historisch gewachsen und wurde auch im Rahmen der letzten Statutenreform nicht als Wunsch eingebracht“, erklärt Direktor Wolfram. „Zwischen der Vorstellung der Interessenten und deren Wahl haben die Mitglieder genügend Zeit, um sich bei ihren Vorständen für ihren Wunschkandidaten einzusetzen. Wer sich für das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin bewirbt, muss eine Art Wahlprogramm vorlegen, das der Verband an alle Mitglieder verschickt. Es gibt also – wenn auch indirekt – genügend Information und Mitsprache.“

Was wird den neuen Vorstand beschäftigen?

„Unabhängig davon, wie die Wahl ausgeht: Die immer schlechtere wirtschaftliche Lage der Apotheken wird Thema Nummer Eins sein“, gibt sich Direktor Wolfram überzeugt. „Im Jahr 2025 hat es fünf Apotheken-Konkurse gegeben. Das ist ein Alarmsignal.“ Ein Schwerpunkt werden auch neue Dienstleistungs- und Serviceangebote der Apotheken sein: „Das Impfen in der Apotheke muss gut umgesetzt werden. Noch kennt niemand den Gesetzestext.“ Versandhandel, KI und Digitalisierung seien weitere Herausforderungen.

Gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Bedürfnisse?

„Die großen Themen sind überall dieselben“, hält Mario Wolfram fest. „Unterschiede gibt es am ehesten bei der Suche nach qualifiziertem Personal, die sich in manchen Ländern schwieriger gestaltet. Bei den Nachtdiensten ist es am Land oft die Frage der Frequenz der Dienste, in den Ballungsräumen eine der Kundenfrequenz und der sich daraus ergebenden höheren Bezahlung der Pharmazeuten. Ein wirtschaftliches Problem ist es für alle.“

Wie läuft die Kommunikation mit den Mitgliedern?

„Wir versenden regelmäßig Newsletter und Rundschreiben. Einmal pro Jahr erheben wir per Umfrage die Bedürfnisse der Mitglieder – mit einer hohen Rücklaufquote“, erklärt Ralph Luger, Kommunikationschef des Verbands. „Viele Mitglieder melden sich auch in den Fachabteilungen, bei den Vorständen oder direkt im Präsidium. So bekommen wir immer mit, was aktuell für Diskussionen sorgt“, ergänzt Direktor Wolfram.    

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