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Nationalrat beschließt Gesundheitsreformfonds

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Der Nationalrat hat die gesetzlichen Grundlagen für den Gesundheitsreformfonds geschaffen. Ab 2026 sollen bis 2030 jährlich rund 500 Mio. Euro in die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung fließen. Der Fokus liegt auf Primärversorgung, Prävention und dem niedergelassenen Bereich.

Der Nationalrat hat in seiner 57. Plenarsitzung den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreformfonds beschlossen. Damit wird ab dem kommenden Jahr ein befristetes Finanzierungsinstrument eingerichtet, das bis 2030 jährlich rund 500 Mio. Euro für Maßnahmen im Gesundheitswesen bereitstellen soll.

Die Mittel werden in drei getrennten Fonds bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) geführt. Ziel ist es, zusätzliche finanzielle Spielräume für strukturierte Reformschritte im Gesundheitssystem zu schaffen.

Finanzierung über Pensionsversicherung

Finanziert wird der Gesundheitsreformfonds über höhere Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten. Dabei werden jedoch nicht die individuellen Beiträge der Betroffenen herangezogen, sondern die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen der Pensionsversicherung an die Krankenversicherungsträger. Die Regierung betont, dass sie damit zweckgebundene Mittel für Reformmaßnahmen bereitstellt, ohne direkt in bestehende Leistungsansprüche einzugreifen.

Schwerpunkte: Primärversorgung und Prävention

Inhaltlich soll der Fonds vor allem den Ausbau von Primärversorgungseinheiten, die Stärkung des niedergelassenen Bereichs sowie Maßnahmen in der Gesundheitsvorsorge und Prävention ermöglichen. Ein besonderer Fokus liegt auf der besseren Versorgung im ländlichen Raum sowie auf einer effizienteren Patientenlenkung.

Sozialministerin Korinna Schumann sieht im Fonds ein Instrument, um das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem zu stärken. Zentrale Ziele seien, Menschen länger bei guter Gesundheit zu halten und bestehende Versorgungslücken gezielt zu schließen. Viele Primärversorgungseinheiten seien bislang über zeitlich befristete EU-Mittel finanziert worden, deren Auslaufen nun durch den Fonds kompensiert werden soll.

Zielvorgaben durch das Sozialministerium

Die konkreten Förderkriterien, Zielvorgaben und Qualitätsmaßstäbe für die drei Fonds werden vom Sozialministerium festgelegt. Grundlage dafür sind Beratungen eines Beirats, der Empfehlungen zur Mittelverwendung abgeben soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Gelder nicht pauschal verteilt, sondern an definierte gesundheitspolitische Ziele geknüpft werden.

Politische Bewertung unterschiedlich

Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS sehen im Gesundheitsreformfonds einen notwendigen Schritt, um die Gesundheitsversorgung langfristig abzusichern. Erwartet werden Verbesserungen insbesondere im niedergelassenen Bereich sowie Impulse gegen die zunehmende soziale Ungleichheit beim Zugang zu medizinischen Leistungen.

FPÖ und Grüne halten den Fonds hingegen für entbehrlich. Sie argumentieren, dass die Mittel den Krankenkassen ohnehin zustünden und durch die Fonds-Konstruktion keine strukturellen Verbesserungen garantiert seien. Zudem wird kritisiert, dass zusätzliche Finanzierungsströme die Steuerung des Gesundheitssystems weiter verkomplizieren könnten.

Weitere Beschlüsse im Sozialversicherungsrecht

Neben dem Gesundheitsreformfonds hat der Nationalrat auch Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen. Dazu zählen Detailanpassungen bei der Teilpension, die ab 2026 möglich sein soll, sowie Erleichterungen bei der Mitversicherung von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten in der Krankenversicherung bei Kindererziehung.

Die Änderungen sollen laut Mehrheit der Abgeordneten mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Pension sowie mehr Rechtssicherheit für Familien bringen. Auch diese Novelle wurde gegen die Stimmen der FPÖ angenommen.

Die Plenarsitzung zum Nachsehen:
57. Sitzung des Nationalrats vom 11. Dezember 2025

QuelleRedaktion

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