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Drum prüfe, wer sich fünf Jahre bindet

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Ende September stellt der Österreichische Apothekerverband die Weichen für die kommenden fünf Jahre. Doch wer wird künftig die Interessen der selbstständigen Apotheker vertreten – und welche Mehrheiten werden dafür gerade geschmiedet? Ein genauer Blick auf Wahlmodus, Kandidaturen und auffällige Konstellationen lohnt sich.

Wie viel lässt sich im Leben eigentlich selbst bestimmen? In der eigenen Apotheke eine ganze Menge. Kompetenz schafft Vertrauen, Service bindet Kundinnen und Kunden, unternehmerisches Geschick entscheidet mit über den wirtschaftlichen Erfolg. Der Grundsatz, jeder sei seines eigenen Glückes Schmied, funktioniert hier zumindest ein gutes Stück weit.

Wo die eigene Gestaltungsmacht endet

Dann aber endet die individuelle apothekerliche Gestaltungsmacht ziemlich abrupt: Welche Leistungen die Kassen bezahlen, wie viel Bürokratie den Apothekenalltag begleitet, wie sich der Gebietsschutz im Spannungsfeld von PVEs und ärztlichen Hausapotheken entwickelt und welche Spielregeln für digitale Anbieter gelten, entscheidet kein einzelner Apotheker. Dafür braucht es Interessenvertretungen – und Menschen, denen man zutraut, für den gesamten Berufsstand zu verhandeln, zu gestalten und sich gegebenenfalls durchzusetzen. Man legt damit einen Teil der wirtschaftlichen Zukunft des eigenen Betriebs in fremde Hände. Umso verantwortungsvoller sollte man überlegen, wem man diese Verantwortung übertragen möchte.

Genau das steht beim Österreichischen Apothekerverband nun wieder an. Ende September werden Vorstand und Landesgruppenobleute für die kommenden fünf Jahre gewählt. 

Viel Wahl, wenig Zeit

Besonders wählerfreundlich wirkt das Verfahren dabei nicht: Wahlwerber können ihre Kandidatur bis 31. August bekanntgeben und diese bis 9. September gegebenenfalls wieder zurückziehen. Am Folgetag werden die Wahlunterlagen versandt. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen am 28. September bereits beim Notar eingelangt sein. Für eine eingehende Auseinandersetzung mit Personen, Positionen und Programmen bleiben damit kaum drei Wochen – einschließlich Postweg und das großteils während der Urlaubszeit. Zudem gibt es kein öffentlich einsehbares Register mit den antretenden Kandidatinnen und Kandidaten.

2/3-Mehrheit für den amtierenden Präsidenten notwendig

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Über das dann neu zu wählende Präsidium entscheiden jedoch nicht die Mitglieder, sondern der neu gewählte Vorstand. Für den amtierenden Verbandspräsidenten Thomas W. Veitschegger und einen seiner Vizepräsidenten, Andreas Hoyer, kommt eine zusätzliche Hürde hinzu. Beide haben bereits zwei Funktionsperioden im Präsidium hinter sich. Wollen sie eine weitere absolvieren, benötigen sie eine Zweidrittelmehrheit im neuen Vorstand. Dessen Zusammensetzung entscheidet somit ganz wesentlich darüber, ob sie ihre Funktionen fortsetzen können.

Zufall oder Mehrheitsbeschaffung?

Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang Corinna Prinz-Stremitzer. Sie war bislang Konzessionärin in Oberösterreich, legte diese Konzession jedoch zurück und übernahm die Konzession für eine der Wiener Apotheken, an denen sie Beteiligungen hält. Damit wechselte sie zugleich in den Wiener Wahlkreis – und tritt dort nun mit einer eigenen Wahlgruppierung im Wahlkampf an. Dass dieser Wechsel ausgerechnet vor der Verbandswahl erfolgte, sticht zumindest vom zeitlichen Ablauf her ins Auge. Hinzu kommt die öffentliche Unterstützung durch Kammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr bei zumindest einer Wahlkampfveranstaltung, die ebenfalls aus Oberösterreich kommt und sich als amtierende Kammerpräsidentin in einen Wahlkampf außerhalb ihres eigenen Bundeslandes einbringt – ein zumindest ungewöhnlicher Vorgang. Ob hinter dieser Konstellation nun eine gezielte Strategie steht, um im künftigen Vorstand Mehrheiten zu schaffen, die Veitschegger und Hoyer für eine weitere Präsidiumsperiode benötigen, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Die zeitliche und personelle Gemengelage rechtfertigt aber die Frage, ob hier tatsächlich nur Zufälle zusammentreffen – oder ob bereits an den Mehrheiten von morgen gearbeitet wird.

Unabhängig davon, wer künftig Verantwortung trägt: Österreichs Apotheken brauchen angesichts von Kostendruck, Sparzwängen, zunehmender Bürokratie und digitaler Konkurrenz eine starke Interessenvertretung. Entscheidend sollten Loyalität zum gesamten Berufsstand, Transparenz, gute Ideen und Durchsetzungskraft sein – nicht persönliche Nähe, Freundschaften oder regionale oder institutionelle Zugehörigkeiten. Eine Funktionsperiode ist keine Ehe; es geht nicht um die Ewigkeit. Aber fünf Jahre können trotzdem verdammt lang sein. Drum prüfe, wer sich bindet – und vor allem, wen man womit beauftragt.

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