Seit 25. Februar 2026 können Österreicherinnen und Österreicher erstmals elektronische Verordnungen auch grenzüberschreitend einlösen. Für öffentliche Apotheken bringt das bald neue Abläufe, klare rechtliche Rahmenbedingungen – und eine stärkere Einbindung in den europäischen Gesundheitsdatenraum.
Österreich schließt sich mit dem EU-Rezept zwei zentralen Diensten von MyHealth@EU an. Vorerst ist die Einlösung ausschließlich in Tschechien möglich. Die Einlösung in Österreich und weiteren Staaten soll folgen. Ab 2029 ist das Service zudem EU-weit verpflichtend vorgesehen.
Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) sagt dazu:
„Damit profitieren Patientinnen und Patienten erstmals spürbar vom europäischen Gesundheitsdatenaustausch. e-Rezepte können künftig im EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den Ärztinnen und Ärzten wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung – sicher, datenschutzkonform und freiwillig.“
EU-Rezepte werden im EU-Ausland als Privatrezepte behandelt. Das Arzneimittel ist daher zunächst privat zu bezahlen. Eine mögliche Kostenerstattung erfolgt im Nachgang über die zuständige Sozialversicherung.
Zukünftige Bedeutung für Apotheken
Ein genauer Startzeitpunkt für die Einlösung in Österreichs Apotheken konnte auf PharmaNow-Anfrage bei der ELGA GmbH nicht in Erfahrung gebracht werden. Für Apotheken wird sich der Versorgungsauftrag jedenfalls erweitern, denn auch Verordnungen sollen künftig eingelöst werden können, die in einem anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staat ausgestellt wurden.
Mag.pharm. Raimund Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer, betont:
„Das EU-Rezept untermauert die Schlüsselrolle der öffentlichen Vor-Ort-Apotheken im europäischen Versorgungsnetz. Wichtig ist, dass alle Patientinnen und Patienten stets die volle Kontrolle über ihre Daten behalten.“
Auch der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) verweist auf die technische Basis des EU-Rezepts im bestehenden e-card-System. Laut Mag.Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende des DVSV, wurde mit dem österreichischen e-Rezept die Grundlage geschaffen, damit Verordnungen digital, sicher und zudem grenzüberschreitend abrufbar sind.
Teilnahme für die Bevölkerung ist freiwillig
Die Nutzung des EU-Rezepts ist in der Pilotphase freiwillig. Voraussetzung ist eine aktive Zustimmung (Opt-in) durch die in Österreich wohnhafte oder versicherte Person. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
- Anmeldung online im ELGA-Portal (ID-Austria) oder schriftlich über die eHealth-Servicestelle
- Rezept wie gewohnt durch Ärztin/Arzt erhalten (Nur qualifizierte e-Rezepte, keine Freitextverordnung oder magistrale Zubereitungen, keine Suchtmittel)
- Einlösung im Ausland (vorerst Tschechien): Apotheken mit MyHealth@EU-Service aufsuchen
- Identifizierung mit Reisepass/Personalausweis oder 8-stelligem One-Time-Token
- Abgabe nach nationalem Recht, andere Packungsgrößen und Handelsnamen sind möglich
- Kosten sind privat zu bezahlen, die Rechnung soll bei der Krankenkassa eingereicht werden können
- Gültigkeit: Kassenrezepte 1 Monat, Privatrezepte bis zu 12 Monate (erste Einlösung binnen 1 Monat)
Datenschutz
Die Nutzung des EU-Rezepts setzt eine freiwillige, individuelle Teilnahme voraus. Ohne dieses Einverständnis ist keine grenzüberschreitende Verwendung möglich. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Für die Identifizierung werden personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum sowie die Nummer eines Reisepasses oder Personalausweises verarbeitet und mit österreichischen Registern abgeglichen. Ein Zugriff auf offene e-Rezepte erfolgt ausschließlich nach erfolgreicher Identifizierung und nur für qualifizierte, gültige e-Rezepte.
EU-Patientenkurzakte als nächster Schritt
In den kommenden Wochen soll zusätzlich die EU-Patientenkurzakte verfügbar werden. Ärztinnen und Ärzte in Österreich können dann bei Bedarf eine standardisierte medizinische Zusammenfassung von Patientinnen und Patienten aus anderen teilnehmenden Staaten abrufen – zunächst ebenfalls aus Tschechien.
Beide Dienste gelten als Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Dieser soll künftig den grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung ermöglichen – unter klar definierten Datenschutzvorgaben.




