Start Apotheke Von Prämien und Prozenten: Der PKA-KV 2025 unter der Lupe

Von Prämien und Prozenten: Der PKA-KV 2025 unter der Lupe

Im Dezember haben die Sozialpartner den Kollektivvertrag für PKAs ausverhandelt. Die Ergebnisse haben viele PKAs mit Fragen, Ärger und großer Enttäuschung zurückgelassen. Wir haben nachgefragt, was der KV 2025 für PKAs bringt, und was nicht.

Am 19. Dezember 2024 war es wieder so weit: Die Ergebnisse der PKA-Kollektivvertragsverhandlungen wurden veröffentlicht. Auch das PKAjournal hat die Ergebnisse auf den Social Media-Kanälen des PKAclubs geteilt. Die Gewerkschaft GPA und der Österreichische Apothekerverband haben sich auf eine Erhöhung von 4% aller Gehälter geeinigt.

Das hat viele PKAs mit offenen Fragen, Enttäuschung und auch Ärger zurückgelassen. Wir haben die vielen Fragen – und auch Ärgernisse – gesammelt und sie denen gestellt, die sich damit am besten auskennen, nämlich denen, die diese Ergebnisse verhandelt haben: die Gewerkschaft GPA und der Österreichische Apothekerverband. Zusätzlich haben wir die Ergebnisse auch bei einem Steuerexperten, der im Bereich Apotheken tätig ist, hinterfragt.

In den Interviews standen uns die Chefverhandlerin des KV-Teams des Österreichischen Apothekerverbands, Mag.pharm. Corinna Prinz-Stremitzer, und Verbandsdirektor Mag.iur. Mario Wolfram Rede und Antwort. Veronika Arnost, KV-Verhandlerin der Gewerkschaft GPA, die bereits 2023 in die Verhandlungen involviert war und den Bereich PKA im Frühjahr übernommen hat, beantwortete uns seitens der Dienstnehmervertretung unsere Fragen. Mag. Walther Wawronek ist Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater und konnte uns unabhängige Hintergrundinformationen zum Thema Prämien, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge liefern.

Die Sozialpartner

Die Kollektivvertragsverhandlungen fanden in zwei Runden am 11. und 17. Dezember 2024 zwischen den Sozialpartnern statt. Die Seite der PKAs, Apothekenhelferinnen und Apothekenhelfer und PKA-Lehrlinge wird von der Dienstnehmervertretung, der Gewerkschaft GPA, vertreten. Ihnen gegenüber steht der Österreichische Apothekerverband, der die Anliegen der Arbeitgeber, den selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern, vertritt.

Im Vergleich zum Vorjahr, in dem es vier Runden gab, die sich bis in den Jänner gezogen haben, kam es 2024 rasch zu einem Abschluss. Das liegt auch daran, dass es zwischen den beiden Sozialpartnern eine gute Gesprächsbasis gab. Veronika Arnost betont, wie wertschätzend der Umgang und wie konstruktiv die Gespräche immer laufen – auch wenn die Verhandlungen selbst sehr hart sind. „Man hört sich auch zu“, erzählt sie. Als Verhandlerin anderer Branchen weiß sie, dass das auch ganz anders aussehen kann. Auch seitens der Verhandler der Arbeitgeber wird das gute Verhältnis der Sozialpartner betont. „Generell haben wir seitens der Dienstgeberseite ein gutes Verhältnis mit der GPA. Es waren deshalb nur zwei Runden, weil wir relativ klar auf einer Linie waren“ erzählt Corinna Prinz-Stremitzer. Ein weiterer Grund für den schnellen Abschluss war, dass es bei den Verhandlungen ausschließlich um Lohnerhöhungen ging.

Foto von Mag.pharm. Corinna Prinz-Stremitzer
Chefverhandlerin KV-Team; Österreichischer Apothekerverband

Für uns sind PKAs ganz wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ganz wesentlich zum Gelingen des Erfolgssystems Apotheke beitragen und die wir gar nicht sein können.

Mag.pharm. Corinna Prinz-Stremitzer
Chefverhandlerin KV-Team Österreichischer Apothekerverband

Die Ergebnisse

Durch Inflation – einem nicht nur kurzfristigen Preisanstieg – verliert eine Währung und damit Geld seinen Wert. Ein Einkommen, das in einem Jahr noch ausreicht, um gut über die Runden zu kommen, kann so im nächsten Jahr nicht mehr genügen, um das Leben gut zu bestreiten. Das wird von vielen Faktoren beeinflusst, wie beispielsweise durch Energiepreise, die Wirtschaftslage oder aber auch Kriege und globale Entwicklungen, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben. Betroffen von der Inflation sind alle – Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie und Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

„Bei laufenden Kollektivvertragsverhandlungen geht es immer stark um das Thema rollierende Inflation und Inflationsabgeltung als Wertsicherung für PKAs. Das Rahmenrecht kommt auch immer wieder in Verhandlungen vor, war aber dieses Jahr wegen des laufenden Kollektivvertrags-Prozesses kein Thema“, erzählt Mario Wolfram.

4% Erhöhung

Die rollierende Inflation kann sich von Branche zu Branche unterscheiden, da sie ein Durchschnittswert von zwölf Monaten ist und vom Zeitpunkt der Verhandlungen abhängt. Der Abschluss bei den Verhandlungen mit 4% Erhöhung aller Gehälter lag deutlich über der rollierenden Inflation. Das gelang in den Verhandlungen des Vorjahres nicht. Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken hat in den vergangenen Jahren, wie in vielen anderen Branchen auch, gelitten. Es wird geschätzt, dass 2024 die meisten Apotheken kein Wachstum verzeichnen konnten, da dieses durch die gestiegenen Ausgaben geschluckt wurde.

„Wie beim Rest der Wirtschaft, haben vor allem die beträchtlichen Kolllektivvertragserhöhungen 2023 in Kombination mit sinkenden Spannen und der Teuerung dazu geführt, dass die wirtschaftliche Situation von Apotheken nicht mehr dieselbe ist, wie noch vor sechs bis sieben Jahren. Schon vor Corona begann es schleichend bergab zu gehen“, erzählt der Steuerexperte Walther Wawronek. Das wurde auch bei den Kollektivvertragsverhandlungen berücksichtigt, wie Mario Wolfram erzählt: „Geht es den Betrieben gut, können sie Mitarbeitende gut bezahlen, geht es den Betrieben schlecht, kommen Dienstgeber unter Druck.“

Bei der Sozialpartnerschaft gehe es darum, einen Kompromiss zu finden, der für beide Seiten passt, weiß Veronika Arnost von der GPA. „2023 sind die Lebenserhaltungskosten der PKAs, aber auch die Ausgaben der Apotheken durch die Inflation, stark gestiegen. Da hat es viele Runden, Überlegungen und kreative Lösungen gebraucht, um in schwierigen Situationen zu einem Ziel zu kommen“, sagt sie und erinnert sich an die vier Verhandlungsrunden zurück.

Die prozentuelle Erhöhung lag bei den Verhandlungen für den KV 2024 unter der rollierenden Inflation. „Als Kollektivvertragsverhandler versuchen wir steuerliche Möglichkeiten, die die Regierung gibt, optimal auszunutzen“, erklärt Mario Wolfram vom Apothekerverband. Um die geringere prozentuelle Steigerung 2024 auszugleichen, einigten sich die Sozialpartner auf befristete Einmalzahlungen. So gelangte die Teuerungsprämie 2024 auf die Lohnzettel.

Foto von Veronika Arnost KV-Verhandlerin der Gewerkschaft GPA

Ohne die Integration der Einmalzahlungen in die Gehaltstabelle, wären die 95 Euro verpufft gewesen und hätten keine nachhaltige Erhöhung gebracht.

Veronika Arnost
KV-Verhandlerin der Gewerkschaft GP

Die Prämie 2024

2024 erhielten alle PKAs zwölf Mal eine Teuerungsprämie in der Höhe von 95 Euro. Dies wurde auf das jeweilige Stundenausmaß aliquot angepasst. Prämien bis zu 3.000 Euro waren per Gesetz bis Ende 2024 steuer- und abgabenfrei, für Dienstgeber und Dienstnehmer – netto für netto quasi. Das galt allerdings nur für das Jahr 2024. „Steuerfrei ist gar nichts mehr“ erzählt der Steuerberater Walther Wawornek.

Einmalprämien haben aber auch ihre Tücken. „Im ersten Moment klingt eine Prämie ganz toll, wenn man mit Einmalprämien einen höheren Betrag ausgezahlt bekommt. Wenn man es nachhaltig hochrechnet, zahlen Arbeitnehmer aber drauf“, stellt Veronika Arnost klar. Damit die Prämie jedoch nach Ablauf dieser gesetzlichen Regelung nicht verloren geht, wurde beim schwierigen Abschluss des KV 2024 eine zusätzliche Gehaltstabelle erstellt, die als Verhandlungsbasis für die letzten KV-Verhandlungen galt. Das macht den Kollektivvertrag auch so komplex, was sowohl bei PKAs als auch bei Apothekerinnen und Apothekern oft zu Verwirrung führt, wie Mario Wolfram weiß.

„Ohne die Integration der Einmalzahlungen in die Gehaltstabelle, wären die 95 Euro verpufft gewesen und hätten keine nachhaltige Erhöhung gebracht“, erklärt Veronika Arnost, GPA. Die zwölf Mal jährlich ausbezahlte Prämie von 95 Euro wurde auf 14 Monatsgehälter aufgeteilt (95×12 = 1.140; 1.140/14 = 81,43) und auf 80 Euro abgerundet. Ist die Prämie nun also verloren gegangen?

Foto von Mag. Walther Wawronek Steuerberatungs GmbH

Um eine Vorstellung zu bekommen, kann man das Netto-Gehalt eines Dienstnehmers verdoppeln – dann weiß man in etwa, was ein Dienstnehmer den Dienstgeber kostet.

Mag. Walther Wawronek
Wirtschaftstreuhänder & Steuerberater

Die verlorene Prämie

Jein. Walther Wawornek erklärt, dass es ganz auf die Steuerklasse ankäme, in der sich ein Mitarbeiter befände. Er schätzt, dass von der Prämie vom letzten Jahr durch die Eingliederung im Gehaltsschema im Schnitt ein Drittel für Steuern und Sozialversicherung wegfallen werde. Das habe Vor- und Nachteile, ergänzt er. PKAs zahlen durch die Erhöhung des Bruttogehalts mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Davon profitiere zwar der Staat, als einzelner habe man aber nichts davon, so Wawronek. Auch auf die Lohnnebenkosten der Dienstgeber wirke sich die Erhöhung des Bruttogehalts aus. Dienstgeber müssen weit mehr zahlen als das Bruttogehalt, das am Lohnzettel steht. Hinzu kommen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge für die Dienstnehmer sowie Kommunalsteuern und Dienstgeberbeträge. „Um eine Vorstellung zu bekommen, kann man das Netto-Gehalt eines Dienstnehmers verdoppeln – dann weiß man in etwa, was ein Dienstnehmer den Dienstgeber kostet“, rechnet Walther Wawronek vor.

Gleichzeitig zahlen PKAs nun auch mehr in die Pensionsversicherung ein. Das erscheint auf den ersten Blick zwar gering, macht jedoch über viele Jahre bis zur Pension einen großen Unterschied. Auch ist das Brutto-Gehalt Basis für Sozialleistungen, wie etwa die Berechnung des Arbeitslosengeldes oder das Karenzgeld bei einer gehaltsbezogenen Karenz. Es hat also nicht nur Nachteile.

Handel vs. Apotheke

Viele PKAs äußerten sich auf den Sozialen Medien mit dem Argument, dass man im Handel oder als Drogistin mehr verdienen würde als in der Apotheke. Wir haben das überprüft und können sagen: es stimmt – bedingt. Etwa bis zum zwölften Dienstjahr verdienen Angestellte im Handel in der Gehaltstabelle D, in denen PKAs eingestuft werden könnten, wenn ihre Ausbildung für die Ausübung des Jobs relevant ist, mehr. Ab dem 13. Berufsjahr verdienen hingegen PKAs mehr. Die Gehaltstabelle der Angestellten im Handel endet übrigens bei dem 13. Berufsjahr, wohingegen die Gehaltstabelle der PKAs bis zum 20. Berufsjahr weitere Stufen hat. „Vor allem bei den Lehrlingsgehältern versuchen wir über dem Handel zu sein“, erzählt Prinz-Stremitzer. Die PKA-Lehre konkurriere mit anderen Lehrberufen, weshalb hier auch versucht wird, den Beruf zu attraktivieren, ergänzt sie. Man könne die Apotheke als Arbeitsplatz aber auch nicht mit dem Handel vergleichen. „Familiäre Strukturen und flexible Dienste machen die Apotheke zu einem besonders schönen Arbeitsumfeld“, so Corinna Prinz-Stremitzer.

Auch für die GPA ist der Vergleich der Kollektivverträge von PKAs mit dem Handel nicht sinnvoll. Das läge laut Veronika Arnost einerseits an unterschiedlichen Herausforderungen der Brachen und andererseits an der Organisation einer Branche seitens der Dienstnehmer, wie etwa das Vorhandensein von Betriebsräten und der Stärke der Mitglieder. Das beeinflusse maßgeblich, wie die Gewerkschaft in Verhandlungen auftreten könne. Deshalb sind Branchenkollektivverträge immer so stark, wie sie auch durch Gewerkschaftsmitglieder vertreten sind.

Foto von Mag.iur. Mario Wolfram
Verbandsdirektor; Österreichischer Apothekerverband

Der Prozess läuft, wir können aber noch nicht sagen, wann dieser abgeschlossen sein wird. Es kann sein, dass wir heuer fertig werden, es kann auch sein, dass es sich bis nächstes Jahr zieht – das ist schwer zu sagen.

Mag.iur. Mario Wolfram
Verbandsdirektor Österreichischer Apothekerverband

Der KV-Prozess

Bei vielen PKAs war die Enttäuschung groß, dass es keine weiteren Ergebnisse bis auf die Erhöhung der Gehälter gab, wie etwa die erleichterte Erreichung der sechsten Urlaubswoche, eine Arbeitszeitreduktion oder andere Änderungen, die das Rahmenrecht betreffen. Diese standen auch nicht auf der Agenda der Sozialpartner, da alles weitere Teil des KV-Prozesses ist.

Die GPA und der Österreichische Apothekerverband haben 2024 mit Reformgesprächen für das Rahmenrecht des PKA-Kollektivvertrags gestartet. Bisher gab es zwei Runden, die aus Sicht beider Sozialpartner sehr konstruktiv verlaufen sind – Ende Februar geht es in die nächste Runde. Worum es bei den Gesprächen geht, wird aktuell jedoch noch nicht öffentlich besprochen, betonen sowohl GPA als auch der Österreichische Apothekerverband. Sie verstehen zwar, dass das Interesse der PKAs groß ist, wollen aber erst bei konkreten Ergebnissen, über die von Gremien des Österreichischen Apothekerverbands und der GPA abgestimmt wurde, an die Öffentlichkeit gehen. Klar ist nur, dass es um das Rahmenrecht des PKA-Kollektivvertrags geht – die Berufsordnung ist davon nicht betroffen. „Der Prozess läuft, wir können aber noch nicht sagen, wann dieser abgeschlossen sein wird. Es kann sein, dass wir heuer fertig werden, es kann auch sein, dass es sich bis nächstes Jahr zieht – das ist schwer zu sagen“ erzählt Mario Wolfram. Ziel sei es aber, den PKA-Kollektivvertrag zu reformieren und den PKA-Beruf für die Zukunft attraktiver zu machen, mit Vorteilen für PKAs und selbstständige Apothekerinnen und Apotheker. Viel wissen wir also noch nicht, wir bleiben aber dran und werden weiter berichten.

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