Das Impfen in der Apotheke rückt näher. Beim APOkongress 2026 in Schladming skizzierte die Österreichische Apothekerkammer den politischen Fahrplan, die geplanten Fortbildungen und die organisatorischen Eckpunkte. Wenn das Gesetzgebungsverfahren ohne gröbere Verzögerungen läuft, könnte die rechtliche Grundlage noch vor dem Sommer vorliegen. Der Start ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen.
Beim APOkongress 2026 in Schladming hat die Österreichische Apothekerkammer das nun im Sozialministerium in Ausarbeitung befindliche Impfen in der Apotheke konkretisiert. Auf dem Podium diskutierten Mag.pharm. Susanne Ergott-Badawi, Vizepräsidentin der Wiener Apothekerkammer, Mag.pharm. Dr. Gerhard Kobinger, 2. Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer, Mag. Elisabeth Zimmerer, stellvertretende Kammeramtsdirektorin, Mag. Andreas Eichtinger, Leiter der Rechtsabteilung der Österreichischen Apothekerkammer, sowie Mag.pharm. Stefan Deibl, MSc PhD, Leiter der Fortbildungsabteilung der Österreichischen Apothekerkammer.
Der Tenor der Diskussion war klar: Das Vorhaben hat politische Dynamik gewonnen, viele Details sind aber noch in Ausarbeitung.
Gesetzliche Grundlage soll vor dem Sommer kommen
Damit das Impfen in der Apotheke möglich wird, braucht es laut Mag. Andreas Eichtinger eine Anpassung im Apothekengesetz. Ein erster legistischer Entwurf aus dem zuständigen Bundesministerium werde in den nächsten Wochen erwartet. Danach soll das Vorhaben in Begutachtung gehen, ehe Regierung und Parlament darüber entscheiden.
Im besten Fall könnte die gesetzliche Ermächtigung noch vor dem Sommer im Bundesgesetzblatt stehen. Das Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen. Mag.pharm. Dr. Gerhard Kobinger sprach von einem ambitionierten, aber machbaren Zeitplan. Voraussetzung sei jedoch, dass es im weiteren Verfahren keine größeren Verzögerungen oder „Querschüsse“ gebe.
Impfen in der Apotheke als Meilenstein fürs Berufsbild
Für Mag.pharm. Susanne Ergott-Badawi ist das Impfen in der Apotheke ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des Berufsbilds. Apotheken hätten bereits in der Pandemie gezeigt, dass sie neue Dienstleistungen rasch umsetzen können. Nun gehe es darum, diese Entwicklung in den Regelbetrieb zu überführen.
Mag. Elisabeth Zimmerer stellte die Frage vieler Apothekerinnen und Apotheker in den Raum, was das Impfen den Apotheken konkret bringe. Aus Sicht der Kammer ist vor allem entscheidend, dass erstmals eine apothekerliche Dienstleistung im Regelbetrieb von der öffentlichen Hand bezahlt werden könnte. Mag. Elisabeth Zimmerer erinnerte zwar daran, dass es mit dem Testen während der Corona-Pandemie bereits eine öffentlich finanzierte Leistung gegeben habe. Jetzt wäre es aber erstmals möglich, eine dauerhafte Verankerung im Versorgungssystem zu etablieren.
Fortbildung läuft seit 2021
Die Kammer sieht sich auch fachlich vorbereitet. Mag.pharm. Stefan Deibl, MSc PhD verwies darauf, dass erste Impffortbildungen bereits 2021 entwickelt wurden. Grundlage dafür waren internationale Ausbildungsmodelle, vor allem aus den USA, ergänzt um Erfahrungen aus europäischen Ländern.
Nun sollen Auffrischungskurse folgen. Geplant sind Schulungen zu Impftechnik, Anamnese und Notfallmanagement. Ziel sei, dass sich Apothekerinnen und Apotheker fachlich gut vorbereitet fühlen, bevor sie Impfungen tatsächlich anbieten. Sobald feststeht, dass das Impfen in der Apotheke kommt, soll das Fortbildungsangebot deutlich ausgebaut werden.
Internationale Beispiele stützen das Modell
Zur Einordnung verwies Deibl auf internationale Daten. Weltweit werde in 55 Ländern in Apotheken geimpft, in Europa in 15 Ländern. Als Beispiele genannt wurden Deutschland, Frankreich, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. In Irland würden 45 Prozent aller Influenza-Impfungen in Apotheken verabreicht. In Dänemark seien in der Saison 2023/2024 gar 50 Prozent aller Covid- und Influenza-Impfungen in Apotheken erfolgt.
Aus Sicht der Kammer zeigt das, dass das Modell international erprobt ist und einen relevanten Beitrag zur Impfversorgung leisten kann.
E-Impfpass und Terminbuchung sind mitgedacht
Organisatorisch laufen die Vorbereitungen bereits. Mag.pharm. Dr. Gerhard Kobinger sagte, dass Impfungen in den E-Impfpass eingetragen werden müssen. Geplant ist außerdem, über die Plattform sicherversorgt.at eine Terminbuchung zu ermöglichen. Apotheken könnten dort Zeitfenster und angebotene Impfungen hinterlegen.
Inhaltlich strebt die Kammer an, mittelfristig möglichst alle gängigen Impfungen für gesunde Erwachsene in Apotheken anzubieten. Als realistischer Startpunkt wurden saisonale Impfungen und die FSME-Impfung im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms (ÖIP) genannt. Ein Vorteil aus Sicht des Podiums: Impfstoffe könnten gezielter eingesetzt werden, sodass weniger Dosen ungenutzt entsorgt werden müssen.
Haftung und Versicherung: Risiko gilt als überschaubar
Auch rechtliche Fragen wurden angesprochen. Eichtinger verwies darauf, dass Impfungen zwar einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen, haftungsrechtlich aber nur dann relevant werden, wenn tatsächlich ein Schaden eintritt. Eine Impfbegleiterscheinung gelte nicht als solcher. Aufgrund des standardisierten Ablaufs und der geringen Zahl dokumentierter Zwischenfälle gelte das Risiko als überschaubar.
Wenn das Impfen im Berufsrecht verankert wird, soll die Tätigkeit nach Einschätzung der Kammer auch von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sein. Noch offen ist, welche räumlichen Anforderungen im Detail gelten werden.
Auch kleine Apotheken sollen einbezogen werden
Bei den Rahmenbedingungen geht es aus Sicht der Kammer auch um die praktische Umsetzbarkeit. Zimmerer betonte, dass ausdrücklich auch kleine Apotheken mitgedacht werden sollen. Ziel sei ein Modell, das möglichst flächendeckend angeboten werden kann.
Gerade darin sieht die Kammer eine Stärke des Berufsstands: Apotheken sind wohnortnah verfügbar, digital gut aufgestellt und könnten damit einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen schaffen.
Klare Linie gegenüber der Ärztekammer
Angesprochen wurden am Podium auch Forderungen der Ärztekammer. Kobinger kritisierte insbesondere Überlegungen, das Impfen in der Apotheke mit einem Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte zu verknüpfen. Hier habe die Österreichische Apothekerkammer unmissverständlich klargemacht, dass eine solche Verknüpfung nicht infrage komme. Zum Abschluss appellierte Ergott-Badawi an die Apothekerinnen und Apotheker, die angebotenen Fortbildungen aktiv zu nutzen und sich auch bei neuen Dienstleistungen einzubringen.
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