Ab Mai 2025 gilt eine neue Regelung zur Abgabe parallel importierter Arzneispezialitäten. Der Dachverband und die Apothekerkammer einigten sich nach dem Retaxierungschaos der letzten Monate auf die RPI 2025. Diese Regelung bringt weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit, und Versorgungssicherheit für alle Beteiligten.
Die verschärfte Regelung des Dachverbands der Österreichischen Sozialversicherungsträger über die Abgabe parallel importierter Arzneimittelspezialitäten sorgte in den letzten Monaten für Chaos. Kaum eine Apotheke war davon nicht betroffen. Die Folge waren deutlich erhöhter Bürokratieaufwand bis hin zu finanziellen Einbußen.
RPI 2025 ersetzt RPI 2024
Nun einigten sich der Dachverband und die Österreichische Apothekerkammer auf eine Reformierung der vorherigen Richtlinie (RPI 2025). Damit schaffen sie ab Mai 2025 klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Abgabe von Arzneimittelspezialitäten. Diese werden von Parallelimporteuren auf den österreichischen Markt gebracht. PharmaTime und PharmaNow berichteten bereits vorab.
Konkret wird die RPI 2025 bestimmen, welche Voraussetzungen bei der Abgabe von Arzneispezialitäten durch die Apotheken erfüllt sein müssen. Dies ist notwendig, damit eine Verrechnung mit der Sozialversicherung erfolgen kann. Für die Sozialversicherung bedeutet die neue Richtlinie administrative Erleichterungen, da viele Fälle nicht mehr händisch bearbeitet werden müssen. Diese Änderung bringt für sie aber auch Kostenersparnisse. Auch die Apotheken sollen laut Dachverband von der RPI 2025 profitieren, da damit Klarheit geschaffen wurde, welche Regelungen und welche Ausnahmen gelten würden. Damit gibt es, im Vergleich zu den letzten Monaten, mehr Flexibilität beim Erwerb von Arzneispezialitäten und eindeutige Regelungen in Bezug auf die damit verbundenen Rechtsfolgen. Die RPI 2025 ist eine Weiterentwicklung der RPI 2024, die bereits seit Juli 2024 in Kraft trat.
Stimmen zur Einigung
„Es ist ein positives Signal, dass es uns als Dachverband der Sozialversicherungsträger gemeinsam mit der Apothekerkammer gelungen ist, die RPI 2024, die in der praktischen Anwendung einige Herausforderungen aufgezeigt haben, im Sinne der Sozialversicherung aber auch der ApothekerInnen zu überarbeiten. Mit der RPI 2025 bleibt die lückenlose Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln, die zu jedem Zeitpunkt oberste Priorität hat, garantiert. Darüber hinaus schaffen die neuen Richtlinien weniger administrativen und finanziellen Aufwand sowie mehr Flexibilität und Klarheit für die Sozialversicherung, aber auch die Apotheken“, so die Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Claudia Neumayer-Stickler.
Auch Mag.pharm. Dr. Gerhard Kobinger, 2. Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer und Verhandlungsführer, zeigte sich zufrieden. „Ich begrüße im Namen der Apothekerschaft die nach sehr intensiven Verhandlungen nun vorliegende Lösung, die für öffentliche Apotheken und hausapothekenführende Ärzte gilt. Sie ist inhaltlich eindeutiger, verständlicher und, was besonders wichtig ist: sie ist für die Apothekerinnen und Apotheker praktikabel. Darüber hinaus ist es uns gelungen, finanzielle Unsicherheiten in den Apotheken, Stichwort Nullretaxierung, endgültig zu verhindern. Die frühere Richtlinie hat in den Apotheken immer wieder zu Problemen und erheblichem Mehraufwand in der Arzneimittelversorgung geführt. Die sehr hohen Retaxierungen haben bei zahlreichen Betrieben teils sogar zu massiven Liquiditätsproblemen geführt. Dass diese Mängel nun behoben und nunmehr eine – aus Sicht der Apothekerinnen und Apotheker – vernünftige Neuregelung vorliegt, die sowohl den rechtlichen als auch den praktischen Anforderungen gerecht wird, ist das Ergebnis eines umfassenden Verhandlungsprozesses. Jetzt gibt es Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und Rechtssicherheit für die Apothekerschaft.“
Mag. Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, betont: „Die RPI 2025 schaffen Vorteile sowohl für die Sozialversicherung als auch die Apothekerinnen und Apotheker. Durch klare rechtliche Vorgaben aber auch ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Abgabe von Medikamenten reduzieren wir den administrativen Aufwand für die Sozialversicherung. Wichtig ist, dass die hochqualitative Versorgung der Versicherten mit Medikamenten unverändert aufrechterhalten bleibt. Gleichzeitig berücksichtigen wir auch wirtschaftliche Komponenten, in dem wir durch die Neuerungen Kostenersparnisse für beide Seiten herbeiführen.“
Inkrafttreten
Die Neuregelungen treten in Gestalt der RPI 2025 mit 1. Mai 2025 in Kraft. Alle Neuerungen werden auch in den Apothekergesamtvertrag aufgenommen. Der überabeitete Apothekergesamtvertrag gilt ebenfalls ab 1. Mai 2025. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung konnte die RPI 2025 noch nicht ingesehen werden.
UPDATE (08.05.2025): In der Nachrecherche hat sich bestätigt, dass die Regelungen, die bereits in PharmaTime veröffentlicht wurden, zwischen Dachverband und Apothekerkammer Gültigkeit erlangt haben: RPI2024: Ausweg aus dem Retaxierungschaos




