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CBD-Shops kündigen Verfassungsbeschwerde an

Die von der Bundesregierung beschlossene Novelle des Tabakmonopolgesetzes, die noch heuer in Kraft treten soll, stößt auf heftigen Widerstand beim Österreichischen Cannabis-Bundesverband (ÖCB). Während das Finanzministerium die Reform als notwendige Modernisierung zur Stärkung des Jugend- und Konsumentenschutzes sowie zur Absicherung des Trafikmodells verteidigt, kündigt der ÖCB eine Verfassungsbeschwerde an.

Die geplante Gesetzesänderung ist auch für Apotheken in Österreich relevant, da sie die Vertriebsstrukturen für CBD-Produkte grundlegend neu ordnet.

Monopolisierung von CBD-Blüten im Zentrum der Kritik

Kernpunkt der Kontroverse ist die geplante Einbindung von rauchbarem CBD-Hanf (unter 0,3% THC) in das Tabakmonopol.

Nach dem Beschluss im Ministerrat, der die Novelle nun dem Parlament zur finalen Abstimmung zuleitet, sollen CBD-Blüten künftig der Tabaksteuer unterliegen und ausschließlich über Trafiken abgegeben werden.

Bundesminister für Finanzen, Markus Marterbauer, betont, die Reform reagiere auf Marktentwicklungen und schaffe klare und gut abgestimmte Standards für sensible Genusswaren. Er verweist auf eine dreijährige Übergangsphase bis Ende 2028 für bestehende CBD-Shops, die diese zur Neuorientierung nutzen könnten.

ÖCB sieht Verfassungsrecht verletzt und kritisiert Ungleichbehandlung

Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) sieht durch die Novelle zentrale Grundsätze verletzt und lädt am Mittwoch, den 19. November, zur Pressekonferenz ein, um die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vorzustellen.

Der Verband argumentiert, dass Cannabisblüten nicht unter das Tabakmonopol fallen dürften. Ein hochkarätiges Expertenteam, darunter der Verfassungsjurist Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer, soll die umfassenden verfassungsrechtlichen Bedenken sowie die wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Auswirkungen der Monopolisierung darlegen.

Zentrale Kritikpunkte des ÖCB

  • Verfassungsrechtliche Bedenken: Begründung, warum Cannabisblüten definitionsgemäß nicht unter das Monopol fallen.
  • Ungleichbehandlung: Die CBD-Fachgeschäfte erhalten lediglich drei Jahre Übergangsfrist (bis Ende 2028), während für E-Liquid-Shops eine Integration über ein Lizenzmodell mit einer 20-Jahres-Lizenzierung vorgesehen ist.
  • Wirtschaftliche Folgen: Bewertung der Auswirkungen auf tausende Arbeitsplätze, Produzenten, Bauern und Apotheken.

Der Verband fordert stattdessen ein eigenständiges Cannabissteuergesetz (CannStG), um klare Regeln, Rechtssicherheit und eine nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten.

Stärkung von Jugendschutz als Regierungsziel

Seitens der Regierung und der Monopolverwaltung GmbH (MVG) wird die Novelle als Beitrag zur Budgetkonsolidierung und zur Stärkung des Jugendschutzes dargestellt. Durch die Ausweitung der bestehenden Tabaksteuer auf Produktinnovationen wie Nikotinbeutel (Pouches) und Liquids wird eine Steigerung der Tabaksteuereinnahmen auf 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2026 erwartet.

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